Die Redaktionsarbeit - WEISSE LISTE

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Die Redaktionsarbeit

Verbraucherinfo

Beispiele aus der Redaktionsarbeit

                         
Wo Verbraucher und seriöse Unternehmer vor schwarzen Schafen gut geschützt sind.
Wer  in die Weisse Liste will, der muss die Redaktion von seiner tatsächlichen, räumlichen Existenz überzeugen. Das  Redaktionsteam der "Weissen Liste" überprüft das anhand von z.B. Nachfragen bei Gewerbeämter bzw. Handelsregistergerichten. Aber nicht  nur das: Es wird auch Nachschau gehalten ob das entsprechende  Unternehmen im Zusammenhang mit Wucher oder wettbewerbswidriger Werbung  aufgefallen ist. Dazu zählen auch Bewertungen im Internet die den  Verdacht auf Eigenbewertung in betrügerischer Absicht entstehen lassen.
Entdeckt  die Redaktion derartige Aktivitäten und/oder gibt es bei der  Firmensitzangabe Ungereimtheiten, gibt es keine Chance zur Aufnahme in  die Weisse Liste.
In besonderen Fällen recherchiert die Redaktion den Sachverhalt auch vor Ort wenn dies nötig ist.
Das "gefundene" Material aus der Recherche wird ausgewertet und  danach entschieden ob das jeweilige Unternehmen aufgenommen werden kann.
So bietet die Weisse Liste Verbrauchern die nötige Sicherheit vor schwarzen Schafen aus der jeweiligen Branche. Seriöse Unternehmen sind hier unter Gleichen.





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