Das Zertifikat - WEISSE LISTE

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Das Zertifikat

Fälschungssicheres Zertifikat - exzellenter Verbraucherschutz
Seit jahrzehnten gaukeln unseriöse Geschäftemacher dem Verbraucher im Internet mit mehr oder weniger tollen Webseiten Ortsansässigkeit vor. Ob mit örtlichen Telefonnummern, mit  örtlichen Adressen - auch im Impressum - oder im Fließtext werden wiederholt Orts- und Städtenamen genannt sodass der Eindruch erweckt wird, es handele sich um ein örtliches Unternehmen.

Fälschungssicheres Zertifikat "Geprüfte Ortsansässigkeit§
Der Verbraucher verbindet damit stets Ortsnähe und geht davon aus dass das Unternehmen daher schnell vor Ort ist, weil kurze Anfahrtswege und allein schon deswegen sicher wesentlich preiswerter sein wird als andere, insbesondere auswärtige Unternehmen.
Das dem nicht so ist stellt der Verbraucher erst später fest wenn die Rechnung auf dem Tisch liegt.

Ausbau des bundesweiten Netzwerks für Verbraucherschutz im technischen Notdienstgewerbe.
Endlich Schutz für Verbraucher vor Abzocke durch fälschungssicheres Zertifikat

Bei Webseiten von Unternehmen die das Zertifikat "Geprüfte Ortsansässigkeit" zeigen kann der Verbraucher sicher sein dass diese Firma auch an der angegebenen Adresse tatsächlich existiert, denn die Ortsansässigkeit wurde durch den Verein mit dafür geeigneten Maßnahmen überprüft. "Fälschungssicher" wird das Zertifikat, wenn das so ausgezeichnete Unternehmen das Zertifikat mit seiner Unternehmensseite in der Weißen Liste verlinkt. Verbraucher können aber auch direkt in der Weißen Liste nachschauen ob das Unternehmen mit dem Zertifikat ausgezeichnet ist. Steht das Unternehmen nicht in der Weißen Liste oder ist es dort zwar veröffentlicht, jedoch ohne Zertifikat, dann ist es auch nicht zertifiziert. Die Zertifizierung bedeutet gleichzeitig dass der Verbraucher auch im Falle einer eventuellen Reklamation eine entsprechende Adresse hat an die er sich wenden kann und nicht "in die Röhre guckt", wie das bei vielen anderen Unternehmen der Fall ist, denn: Ein Unternehmen das keine ladungsfähige Adresse hat haftet auch nicht, weil es erst gar nicht belangt werden kann.

Klare Abgrenzung seriöser Unternehmen zu so genannten Schwarzen Schafen. Keine Verwechslungsgefahr mehr möglich
Das Zertifikat grenzt von Schwarzen Schafen ab und macht Verwechslungen durch ähnlich klingende Namen (Firmierungen) und/oder Adressen unseriöser Geschäftemacher so gut wie unmöglich.
Das Zertifikat hat als vertrauensbildende und gewinnfördernde Maßnahme höchsten Stellenwert und sollte auf Webseiten seriöser Unternehmen sichtbar angebracht sein.
Das Zertifikat schafft Vertrauen, sorgt für Kundenzuwachs, hebt das Image des Unternehmens und schützt vor Verwechslungen durch Firmierungsmißbrauch schwarzer Schafe.

Wer ein Zertifikat bekommen kann?!
  1. Zertifiziert werden technische Kundendienst- und Notdienstleister. Als ähnliches Gewerbe sind zudem Schädlingsbekämpfer zertifikatsberechtigt.
  2. Das Zertifikat muss schriftlich bei der Schutzgemeinschaft technischer Notdienste e.V. beantragt werden, gilt jeweis für ein Jahr mit stillschweigender Verlängerung um je ein weiteres Jahr und ist kostenpflichtig.
  3. Die Zertifizierung wird durch Beauftragte des Vereins bei Unternehmen mit Ladengeschäft oder Werkstatt oder Werkhof durch Besuch durchgeführt, der auch an Wochenenden oder nach Geschäftsschluss stattfinden kann. Die Anwesendheit einer Unternehmenszugehörigen Person ist nicht notwendig. Alle anderen Unternehmen werden zwischen Montag und Samstag zu normalen Geschäftszeiten aufgesucht. Letztere müssen sich durch Ausweis identifizieren.
  4. Da auch so genannte Schwarze Schafe irgendwo Ortsansässig sind können Unternehmen die durch wettbewerbswidrige Massenwerbung (Gefahr der Erregung eines Irrtums bei der Ortsansässigkeit) oder sittenwidriger Geschäftspraktiken (Wucher,Nötigung) in der Vergangenheit aufgefallen sind kein Zertifikat erhalten. Der Verein zieht entsprechende Erkundigungen ein.
  5. Die Verwendung des Zertifikats durch Unberechtigte wird straf- und zivilrechtlich verfolgt.
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