Wo Verbraucher und seriöse Unternehmer vor schwarzen Schafen gut geschützt sind.
Wer in die Weisse Liste will, der muss den Nachweis erbringen dass sein Unternehmen am angegebenen Firmensitz räumlich existiert. Das Redaktionsteam der "Weissen Liste" überprüft das anhand von z.B. Nachfragen bei Gewerbeämter bzw. Handelsregistergerichten. Aber nicht nur das: Es wird auch Nachschau gehalten ob das entsprechende Unternehmen im Zusammenhang mit Wucher oder wettbewerbswidriger Werbung aufgefallen ist. Dazu zählen auch Bewertungen im Internet die den Verdacht auf Eigenbewertung in betrügerischer Absicht entstehen lassen.
Entdeckt die Redaktion derartige Aktivitäten und/oder gibt es bei der Firmensitzangabe Ungereimtheiten, gibt es keine Chance zur Aufnahme in die Weisse Liste.
In besonderen Fällen recherchiert die Redaktion den Sachverhalt auch vor Ort wenn dies nötig ist.
Das "gefundene" Material aus der Recherche wird ausgewertet und danach entschieden ob das jeweilige Unternehmen aufgenommen werden kann.
So bietet die Weisse Liste Verbrauchern die nötige Sicherheit vor schwarzen Schafen aus der jeweiligen Branche. Seriöse Unternehmen sind hier unter Gleichen.