AGB zum Antrag - WEISSE LISTE

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AGB zum Antrag

Firmenaufnahme
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Aufnahme in die Weisse Liste im Internet
 
Aufnahmeberechtigt sind alle Unternehmen die u.a. eine Dienstleistung als Schlüsseldienst, Rohrreinigung, Kanalreinigung oder Schädlingsbekämpfung mit oder ohne Notdienst anbieten.

 
Die Aufnahme muss mit einem eigens dafür von Antragnehmer bereit gestellten Antrag beantragt werden.

 
Beantragt wird die Aufnahme (Eintrag) in die Weisse Liste im Internet für den im Antrag zu nennenden Hauptsitz/Niederlassung des Antragstellers mit den Unternehmensdaten (Firmierung, Adresse, Telefon, Link zur Homepage, falls vorhanden) für ein Jahr mit stillschweigender Verlängerung für jeweils ein Jahr falls nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf des laufenden Vertragsjahres von einer Partei in Schriftform (keine E-Mail) gekündigt wurde. Der Nachweis des rechtzeitigen Zugangs beim Vertragspartner obliegt der kündigenden Partei. Das Recht zur schriftlichen fristlosen Kündigung aus wichtigen Grund bleibt hiervon unberührt. Es gilt deutsches Recht. Der Antrag kann ohne Angabe von Gründen vom Antragnehmer abgelehnt werden.
Der Antragsteller versichert für die Ausübung seiner Tätigkeit berechtigt zu sein, Firmensitzangaben wahrheitsgemäß getätigt zu haben und keine sittenwidrigen Geschäftspraktiken auszuüben. Setzt der Antragsteller zur Ausübung seiner Tätigkeit z.B. Subunternehmer ein stellt er sicher dass diese zur Ausübung der Tätigkeiten berechtigt sind, korrekte Firmensitzangaben vorliegen und keine sittenwidrigen Geschäftspraktiken ausgeübt werden. Diesbezüglich stellt der Antragsteller den Antragnehmer von jeglicher Haftung frei.

 
Der Eintrag erfolgt im Internet unter der Domain whitelist-weisseliste.de  unter der Branche des Antragstellers unter dem Ort der angegebenen Adresse. Form bzw Aufmachung des Eintrags bestimmt der Antragnehmer.
 
Die Kosten betragen EURO 25,00 im Monat, werden aus Wirtschaftlichkeitsgründen jeweils zu Beginn der Laufzeit per Rechnung für ein Jahr im Voraus erhoben und zur Zahlung fällig. Das Rechnungsdatum ist das Fälligkeitsdatum. Die Rechnung ist rechtzeitig beglichen wenn der Gesamtbetrag innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum eingegangen ist. Danach setzt automatisch der Verzug ein.

 
 
Zusätzlich werden die Firmendaten des Antragstellers kostenfrei im Internet in dem Kreis/Landkreis/Amt bzw im Bezirk der Großstadt oder in den Stadtteilen derjenigen kreisfreien Stadt in der der Firmensitz liegt zur Kundengewinnung unter jedem Ort auf eigens für die Branche des Antragstellers (Schlüsseldienst oder Schädlingsbekämpfung oder Rohrreinigung) besonderen Subdomains der Weissen Liste durch den Antragnehmer suchmaschinenoptimiert propagiert. Aufträge bzw Kundenanfragen, die aus dem Firmensitzgebiet des Antragstellers über die Redaktion eingehen werden zudem kostenfrei an den Antragsteller weiter geleitet, ggf. anteilmäßig, falls mehr als ein Unternehmen im gleichen Gebiet in der Weissen Liste aufgenommen ist.

 
Gebietsaufteilung:
 
Berlin – 12 Bezirke
 
Bremen 5 Stadtbezirke
 
Dortmund 12 Stadtbzirke
 
Dresden 10 Ortsämter, 9 Ortschaften (nach Absprache)
 
Duisburg 7 Stadtbezirke
 
Düsseldorf 10 Stadtbezirke
 
Essen 9 Stadtbezirke
 
Frankfurt/Main nach Ortsbezirk (Aufteilung nach Absprache)
 
Hamburg – 7 Bezirke
 
Hannover 13 Stadtbezirke
 
Köln – 9 Stadtbezirke
 
Leipzig 10 Stadtbezirke
 
München -  25 Stadtbezirke
 
Nürnberg – 9 Statistische Stadtteile
 
Stuttgart 23 Stadtbezirke
 
 
Je eine sonstige Kreisfreie Stadt (Amtsfrei in MV,BB,SH)
 
 
Je ein Landkreis / Kreis (Amt in MV, BB, SH)
 
oder nach Absprache mit schriftlicher Bestätigung.

 
 
Dem Antragsteller ist es für die Zeit der Vertragslaufzeit zur Eigenwerbung gestattet das Weisse- Liste-Zeichen, das dem Antragsteller nach Aufnahme per E-Mail zugesandt wird, zu nutzen.

 
Der Antragsteller hält sich 30 Tage an den Antrag gebunden. Der Antrag wird zum Vertrag, wenn dieser schriftlich vom Antragnehmer bestätigt wurde. Nebenabreden bedürfen zur Gültigkeit der ausschließlich schriftlichen Bestätigung durch den Antragnehmer.

 
 
Diese AGB gelten für alle Aufnahmeanträge ab 15.10.2018.
 
Dublin und Frankfurt am Main, den 15.08.2018

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